Satzungsänderung unserer Sektion – zurück bis zur Badstraße bzw.: Auf ein Neues in 2025

Verabschiedung auf der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2025 vorgesehen

Im Frühjahr 2024 haben wir vom Vorstand aus noch gehofft, eine Eintragung der von unserer Mitgliederversammlung vom 10. Mai 2023 einstimmig beschlossenen Änderungen an unserer Satzung in das Vereinsregister zu erreichen. Letztendlich ließ sich diese jedoch nicht erreichen. Ein bestätigender Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2024 hätte die formalen Schwierigkeiten nicht auflösen können, weil im Spätherbst 2023 eine neue Mustersatzung des DAV-Bundesverbands in Kraft getreten ist. Dieser hat jedoch die im Mai 2023 beschlossene Fassung unserer Sektionssatzung nicht in allen Teilen entsprochen. Wir hätten also im Sommer die Bedenken des Vereinsregisters ausgeräumt, dafür aber keine Zustimmung aus der Bundesgeschäftsstelle zu unserer geplanten Satzungsänderung erhalten. 

Deshalb starten wir in diesem Jahr noch einmal von Vorne: Inhaltlich haben wir die im Jahr 2023 beschlossenen Satzungsänderungen soweit möglich in die nunmehr ausliegende Vorlage aufgenommen. An wenigen Stellen erfordert die neue DAV-Mustersatzung zwingend andere Formulierungen als 2023 von uns vorgesehen. Hier haben wir uns den Vorgaben angeschlossen. Logischerweise haben wir auch versucht, die vom Registergericht monierten Kleinigkeiten zu beachten und Änderungen von vorneherein als Änderungen kenntlich zu machen wie z. B. Änderungen bei der Bezeichnung von Absätzen auf Grund vorher neu eingefügter Texte hinter zusätzlichen Buchstaben. 

Die Fassung 2025 zur Satzungsänderung liegt als Kopie in der Geschäftsstelle aus und kann zu den Bürozeiten eingesehen werden. Sie kann auch unter dem Link unten als pdf-datei heruntergeladen werden.