Naturverträgliches Wandern und Bergsteigen
Wandern und Bergsteigen im Einklang mit der Natur
Wandern und Bergsteigen erleben zurzeit eine Renaissance: Sie werden zu Recht als besonders gesundheitsfördernd beschrieben. Gleichzeitig gilt Wandern als naturverträglich, da die Bewegung selbst keinerlei Emissionen erzeugt. Dennoch kann sich Wandern zur Umweltbelastung entwickeln, wenn viele Menschen gleichzeitig unterwegs sind. Mit den DAV-Tipps für naturverträgliches Wandern können Sie diese Belastungen auf ein verträgliches Minimum senken.
Bergsport ohne Auto
Anreise mit Bus und Bahn
Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern oft auch weniger anstrengend. Insbesondere die Kombination Bahn/Fahrrad bietet sich fürs Bergwandern an. Für sämtliche DAV-Hütten können Sie Ihre persönliche Anreise ganz individuell planen. DAV-Hüttensuche
Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften sind zum einen billiger, zum anderen bieten sie eine umweltbewusstere Anreisemöglichkeit, falls das Wandergebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist.
Anfahrtskilometer und Höhenmeter
Für einen umweltbewussten Bergsteiger sollten Höhenmeter und Anfahrtskilometer in einem verantwortbaren Verhältnis zueinander stehen. Dies gilt insbesondere für weite Fahrten.
Parkplätze nutzen
Bitte vorhandene ausgewiesene Parkplätze benutzen. Wenn doch auf Privatgrundstücken geparkt werden muss, kann eine Anfrage beim Besitzer sicher nicht schaden. Nicht in Wiesen und Feldern zu parken ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Wandern naturverträglich
Wege benutzen
Benutzen Sie bitte die markierten Weg – vor allem, wenn es sich um ein Wald- und Moorgebiet handelt. Das ist nicht nur bequemer, sondern auch im Sinne einer wohldurchdachten Lenkung durch ökologisch sensible Flächen.
Abkürzer vermeiden
Kleine Abkürzer oder Abschneider an Wegkehren haben manchmal große Auswirkungen: Je nach geologischem Untergrund und Hangneigung kann sich aus einer harmlosen Verletzung der Grasnarbe eine Erosionsrinne und schließlich eine großflächige Bodenzerstörung entwickeln. Dies kann örtlich zur Bedrohung von Wanderwegen oder gar zu deren Zerstörung führen.
Abseits der Wege – nur ausnahmsweise
Wenn schon mal ein Abstecher abseits von Wegen gewagt wird, dann bitte nur außerhalb von Schutzgebieten und oberhalb der Baumgrenze. Wanderer abseits von Wegen oder außerhalb der üblich frequentierten Tageszeiten können unter Wildtieren erhebliche Unruhe verursachen. Das trifft vor allem im Herbst und in den leider immer häufigeren schneearmen Wintermonaten zu. Zur Regel sollte diese mehr auf Abenteuerlust ausgerichtete Art des Wanderns aber auf keinen Fall werden.
Müll wieder mitnehmen
Keinen Müll zu hinterlassen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nehmen Sie bitte auch kompostierbare Speisereste wieder mit ins Tal, denn unter den im Gebirge herrschenden Bedingungen geht der biologische Abbau viel, viel langsamer voran!
Pflanzen schonen
Pflanzen sollte man besser fotografieren anstatt sie zu pflücken. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz! Auch der nächste Wanderer kann sich dann noch an der Blumenpracht erfreuen.
Nur zu Fuß auf die Hütte
Hüttenversorgungswege werden von einem sportlichen und umweltbewussten Wanderer weder mit dem eigenen Pkw noch mit dem Taxi befahren.
Gegenseitige Rücksicht
Sollten Sie Ihre Wanderung mit dem Fahrrad kombinieren, dann beachten Sie, dass Fußgänger immer Vorfahrt haben. Meiden Sie schmale Wege zu „Stoßzeiten“ wie Feiertage und Wochenende.
Vorsicht auf Almweiden
Das Durchqueren einer Almweide mit einem Hund kann die Kühe sehr beunruhigen. Vorsicht ist vor allem bei Muttertierhaltung geboten! Die Rinder reagieren auf einen Hund aggressiv. Ein offengelassenes Weidegatter ärgert nicht nur den Almbauern, sondern kann auch die Weidetiere in ernste Gefahr bringen.
Weidegatter schließen
Nach dem Durchqueren einer Alm bitte nicht vergessen, das Weidegatter wieder zu schließen
Freies Betretungsrecht
In den Alpen gilt in aller Regel ein Betretungsrecht der freien Landschaft. Das heißt, dass “zum Zwecke der Erholung das Betreten der Flur jedermann auf eigene Gefahr gestattet ist”.
Eingeschränktes Betretungsrecht in Schutzgebieten
Das Betretungsrecht kann mit einem Wegegebot in Schutzgebieten eingeschränkt werden z.B. in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Wildschutzgebieten, Ruhegebieten (Österreich), Wald-Wild-Schongebieten (Schweiz). In Schutzgebieten muss jeder auf dem Weg bleiben.
Nicht in Wiesen und Feldern
Wiesen und Felder dürfen in der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
Hunde an die Leine
In den meisten Schutzgebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden.